"In dubio pro reo" ist lateinisch und bedeutet wörtlich übersetzt "Im Zweifel für den Angeklagten". Es handelt sich um ein Prinzip des Strafrechts, nach dem im Falle von Zweifeln an der Schuld des Angeklagten zugunsten des Angeklagten entschieden werden soll. Dies bedeutet, dass der Angeklagte so lange als unschuldig betrachtet wird, bis seine Schuld zweifelsfrei bewiesen wurde. Das Prinzip dient dazu, die Rechte und den Schutz des Angeklagten zu gewährleisten und sicherzustellen, dass keine unschuldige Person verurteilt wird.
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